Mitgliedschaft

Alles Wichtige zum Antrag

Alle zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sind Mitglieder ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich begründet, so dass eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Ein Austritt aus der Körperschaft ist daher immer auch zwangsläufig mit dem Verzicht auf die Zulassung verbunden.

Der Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit muss schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragsartztsitz und unter welcher Bezeichnung die Zulassung beantragt wird. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu stellen, in dessen Bereich die Niederlassung angestrebt wird (KV-Bereich).

Dem Antrag sind u. a. beizufügen:

  • ein Auszug aus dem Arztregister, aus dem der Tag der Approbation, der Tag der Eintragung ins Arztregister und ggf. der Tag der Anerkennung des Rechts zum Führen einer bestimmten Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung hervorgehen muß;
  • Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeiten.

Bei der Antragstellung auf Zulassung sind noch weitere Unterlagen beizufügen. Wegen der Einzelheiten sollte sich der/die Antragssteller/in rechtzeitig mit der für den entsprechenden KV-Bereich zuständigen Geschäftsstelle der Zulassungsausschüsse in Verbindung setzen. Die rechtzeitige Antragstellung ist erforderlich, weil die Zulassungsausschüsse gehalten sind, die nach der Zulassungsverordnung vorgeschriebenen Fristen hinsichtlich der Ladung zur mündlichen Verhandlung einzuhalten.

KVWL-Mitgliederstruktur

Quelle: Versorgungsbericht 2017

Mitglieder nach Fachgruppen

Stichtag: 01.07.2022