Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung

Bundeseinheitliche Prüfung über Zeitprofile

Bevor Sie Ihr Honorar erhalten, prüfen wir, ob die eingereichte Quartalsabrechnung allen gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspricht. Die KVWL ist gemäß § 106d SGB V gesetzlich verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Es sind nicht nur sachlich-rechnerische Korrekturen möglich, sondern auch nachgehende Prüfungen.

Unter anderem überprüfen wir:

  • ob Sie die Regelungen der Gebührenordnung (EBM) korrekt angewendet haben,
  • ob Sie die Leistungen vollständig erbracht haben
  • ob Sie keine fachfremden Leistungen angesetzt haben
  • ob der Umfang der abgerechneten Leistungen hinsichtlich des Zeitaufwands plausibel ist

Richtlinien zur Abrechnung

Die "Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes" finden Sie auf folgenden Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): www.kbv.de/tools/ebm/  (unter "VI - Anhänge / Punkt 3")