Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Die frühere Gemeinschaftspraxis

Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können ihren Beruf gemeinsam ausüben, das heißt als gleichberechtigte Partner miteinander in einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis) kooperieren. Hier werden nicht nur Ressourcen und Kosten geteilt: Es wird ein gemeinsamer Patientenstamm versorgt, gemeinschaftlich abgerechnet und gemeinsam gehaftet. Das kann fachgleich und fachübergreifend, örtlich und überörtlich geschehen. Bei fachgleicher Kooperation entsteht die größtmögliche Flexibilität in der Einteilung der Arbeitszeit.

Die Berufsausübungsgemeinschaft muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden.

Ärztliche und psychotherapeutische Kooperationsformen

Team BWL berät Sie

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Genehmigung einer BAG – Anträge

Alle relevanten Anträge zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zum Thema Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) finden Sie auf der Themenseite Zulassungsausschuss

Praxistypen in der KVWL (aus Versorgungsbericht 2017)

Genehmigung einer BAG – Vertragsärzte
  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss (ZA) Arnsberg I

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Arnsberg II

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Detmold

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Münster

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

Wer ist für Sie zuständig? Eine tabellarische Zuordnung mit einer Karte der Städte und Kreise finden Sie hier.

Genehmigung einer BAG – Vertragspsychotherapeuten
  • Geschäftsstelle Zulassungsausschuss Psychotherapeuten

    Telefonisch erreichbar: Mo - Fr, 9 Uhr bis 12 Uhr

Liebe Anrufer,

wir wissen, dass Ihre Zeit wertvoll ist.
Daher versuchen wir, die Wartezeit in der Hotline für Sie so gering wie möglich zu halten. Da aber jeder Anrufer ein individuelles Beratungsthema hat, dauern manche Gespräche länger als andere.

Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail mit Ihren Fragen oder mit einer Rückrufbitte senden.

Vielen Dank!