Praxisgemeinschaft

Zusammenschluss

Zwei Ärztinnen und zwei Ärzte lächeln in die Kamera.
© Fotolia_Yuri Arcurs

Bei einer Praxisgemeinschaft schließen sich mehrere Vertragsärztinnen und -ärzte gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtung zusammen. Sie teilen Kosten, indem sie Personal, Räumlichkeiten oder Geräte gemeinsam nutzen, führen aber ihren eigenen Patientenstamm. Die Abrechnung erfolgt separat.

Achtung: Eine gegenseitige Vertretung ist nur bei Fachgleichheit und nur wegen Urlaub, Krankheit oder Fortbildung möglich.

Die Praxisgemeinschaft muss dem Zulassungsausschuss gegenüber angezeigt werden, eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

Sie haben Fragen? Wir helfen gern weiter!

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Liebe Anrufer,

wir wissen, dass Ihre Zeit wertvoll ist.
Daher versuchen wir, die Wartezeit in der Hotline für Sie so gering wie möglich zu halten. Da aber jeder Anrufer ein individuelles Beratungsthema hat, dauern manche Gespräche länger als andere.

Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail mit Ihren Fragen oder mit einer Rückrufbitte senden.

Vielen Dank!