Asyl: Ärztliche Versorgung in den Aufnahmeeinrichtungen

Dieser Vertrag regelt die ärztliche Versorgung von Asylbewerbern in den Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW).

Ärztliche Versorgung von Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW

Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe