Palliativmedizinische Versorgung

Palliativmedizinische Versorgung –
Kooperation mit palliativmedizinischen Konsiliardienst:

„Vertrag zur allgemeinen und spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten in Westfalen-Lippe gemäß § 140a SGB V in Verbindung mit § 132d Abs. 3 SGB V“ gültig ab 01.07.2023

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