„Rendite darf nicht im Vordergrund stehen“

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) begrüßt die Bundesratsinitiative für eine stärkere Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

Gebäude KVWL Dortmund Ärztehaus
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Dortmund, 12.05.2023 –  Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) begrüßt die für Freitag angekündigte Bundesratsinitiative der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für eine stärkere Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

„Die Rendite darf bei der Patientenversorgung nicht im Vordergrund stehen. Beim Aufkauf von Praxen durch Investoren beobachten wir allerdings nicht selten eine Entwicklung, die zu einer stärkeren Kommerzialisierung der Versorgung von Patienten führt“, erklärt Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL. Er fordert die Politik zum zügigen Handeln auf: „Wir benötigen jetzt zeitnah ein Gesetz, um solche Heuschrecken aus der ambulanten Versorgung herauszuhalten.“

Grundsätzlich beurteilt die KVWL die Entwicklung hin zu mehr MVZ differenziert, sieht  positive wie negative Aspekte. Negativ wirkt es sich aus, wenn MVZ zum Beispiel im Krankenhauswettbewerb für die Sicherung der Bettenbelegung eingerichtet werden und das Leistungsangebot darauf eingeengt wird, dieses Ziel zu erfüllen. So brechen Leistungen für die Versicherten weg und die Medizin wird in solchen Praxisformen zunehmend unpersönlicher. Zudem wird eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet.

Andererseits suchen Nachwuchsärzte häufig für den Einstieg in die ambulante Versorgung ein Anstellungsverhältnis. In Westfalen-Lippe gibt es bereits Beispiele, wo der Betrieb eines MVZ dabei hilft, Sicherstellungsprobleme zu lösen. So hat sich zum Jahreswechsel erstmals in NRW ein MVZ gegründet, das durch ein Praxisnetz betrieben wird.

Der Vorstandsvorsitzende der KVWL bilanziert: „Am Ende kommt es also darauf an, wer mit welchem Ziel hinter einem MVZ steht und wie das Ganze organisiert wird. Aus dem Versorgungsangebot wegzudenken sind MVZ jedenfalls nicht mehr.“ Er präzisiert: „Der freiberufliche, selbstständige Vertragsarzt oder die Vertragsärztin sind und bleiben natürlich ganz klar Leistungsträger Nr. 1 in der Versorgung. Aber wir brauchen flexible Möglichkeiten – auch um den ärztlichen Nachwuchs abzuholen. Und dabei können MVZ eine wichtige Rolle spielen“. -DM/SK

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