Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine: Vertrag mit dem Land NRW steht +++ Bitte um Teilnahme!

Für die medizinische Erstversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten haben wir einen eigenständigen Vertrag mit dem Land NRW und der KV Nordrhein geschlossen. Dieser Vertrag tritt zum 12. April in Kraft.

Die Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen stützt sich auf ein breites zivilgesellschaftliches und öffentliches Engagement. Bitte unterstützen Sie die ambulante Versorgung der Flüchtlinge, indem Sie dem oben genannten Vertrag beitreten!

Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung einer freiwilligen ärztlichen Erstuntersuchung (Gesundheitscheck und Untersuchung auf übertragbare Krankheiten), die Unterbreitung eines Impfangebots sowie ggf. die Durchführung des Tbc-Ausschlusses, sofern dies nicht über staatliches/kommunales Personal abgedeckt werden kann. Erbracht werden sollen diese Leistungen in den Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten des Landes NRW oder der Kommunen. Zu den kommunalen Einrichtungen gehören auch die für die Covid-Impfungen geschaffenen Anlaufstellen der Kommunen.

Namenslisten statt Behandlungsscheine

Für die Leistungen aus Anlage 1 zu diesem Vertrag (s. Tabelle) ist – anders als bei der kurativen Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - kein Behandlungsschein notwendig. Abgerechnet werden diese Leistungen über Namenslisten, die von der Einrichtung zuvor auszufüllen sind und von der jeweils behandelnden Ärztin/dem jeweils behandelnden Arzt bei der KVWL eingereicht werden müssen.

Folgende Leistungen sieht der Vertrag in der Anlage 1 vor: