Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine: Vertrag mit dem Land NRW steht +++ Bitte um Teilnahme!

Für die medizinische Erstversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten haben wir einen eigenständigen Vertrag mit dem Land NRW und der KV Nordrhein geschlossen. Dieser Vertrag tritt zum 12. April in Kraft.

Die Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen stützt sich auf ein breites zivilgesellschaftliches und öffentliches Engagement. Bitte unterstützen Sie die ambulante Versorgung der Flüchtlinge, indem Sie dem oben genannten Vertrag beitreten!

Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung einer freiwilligen ärztlichen Erstuntersuchung (Gesundheitscheck und Untersuchung auf übertragbare Krankheiten), die Unterbreitung eines Impfangebots sowie ggf. die Durchführung des Tbc-Ausschlusses, sofern dies nicht über staatliches/kommunales Personal abgedeckt werden kann. Erbracht werden sollen diese Leistungen in den Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten des Landes NRW oder der Kommunen. Zu den kommunalen Einrichtungen gehören auch die für die Covid-Impfungen geschaffenen Anlaufstellen der Kommunen.

Namenslisten statt Behandlungsscheine

Für die Leistungen aus Anlage 1 zu diesem Vertrag (s. Tabelle) ist – anders als bei der kurativen Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - kein Behandlungsschein notwendig. Abgerechnet werden diese Leistungen über Namenslisten, die von der Einrichtung zuvor auszufüllen sind und von der jeweils behandelnden Ärztin/dem jeweils behandelnden Arzt bei der KVWL eingereicht werden müssen.

Folgende Leistungen sieht der Vertrag in der Anlage 1 vor:

Leistung Vergütung

Freiwillige Erstuntersuchung

  • Orientierende Anamnese / Impfausweiskontrolle
  • Überprüfung des Ganzkörper-Status sowie orientierende körperliche
    Inaugenscheinnahme zur Untersuchung auf übertragbare Krankheiten
  • Dokumentation nach Anlage 7
20 Euro
Impfungen (gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA; Hinweis: COVID-Impfungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. Siehe auch die Empfehlungen des Landes (Anlage 6) 11 Euro je Impfung

Tbc-Ausschluss (nur bei Bewohnern von Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften)

  • Tuberkulintest bei Kindern unter 6 Jahren
  • Blutentnahme für den Interferon-Gamma-Test bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren
  • Dokumentation nach Anlage 7
10 Euro
Röntgenaufnahme zum Tbc-Ausschluss 20 Euro

Hygienepauschale für den Schutz vor einer COVID-Infektion

  • einmal pro Behandlungstag abrechenbar
  • wird automatisch von der KVWL bei der Abrechnung hinzugesetzt
5 Euro

Teilnahme am Vertrag

An dem Vertrag kann jede approbierte Ärztin/jeder approbierte Arzt teilnehmen, die/der seine Teilnahme am Vertrag erklärt hat (und über eine abgeschlossene Gebietsweiterbildung verfügt). D.h. teilnahmeberechtigt sind neben Vertragsärzten auch Privatärzte sowie Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden.

Achtung! Auch Ärztinnen und Ärzte, die bereits in der Vergangenheit gegenüber der KVWL ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt haben, bei der Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen mitzuhelfen, müssen die Teilnahmeerklärung ausfüllen, um Leistungen im Sinne des Vertrags abrechnen zu können!

Bitte schicken Sie Ihren unterschriebenen Teilnahmeantrag an:

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe - Geschäftsbereich Abrechnung
Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6
44141 Dortmund oder

  • per Fax an 0231/9432-81672 oder
  • per Mail an abrechnung@kvwl.de
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an  0231-9432 1000.

Organisation der Leistungserbringung

Nachdem Sie Ihre Teilnahme am Vertrag verbindlich erklärt haben und die KVWL das Vorliegen der Voraussetzungen (Approbation und abgeschlossene Gebietsweiterbildung) geprüft hat, stellen wir den jeweiligen Bezirksregierungen entsprechende Listen zu Verfügung. Im Anschluss wird sich die jeweilige Einrichtung mit Ihnen in Verbindung setzen und die Organisation der ärztlichen Versorgung vor Ort abstimmen. Weder die Organisation der Leistungserbringung noch die Disposition der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte obliegen der KVWL!

Wichtige Dokumente