Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine: Vertrag mit dem Land NRW steht +++ Bitte um Teilnahme!
Für die medizinische Erstversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten haben wir einen eigenständigen Vertrag mit dem Land NRW und der KV Nordrhein geschlossen. Dieser Vertrag tritt zum 12. April in Kraft.
Die Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen stützt sich auf ein breites zivilgesellschaftliches und öffentliches Engagement. Bitte unterstützen Sie die ambulante Versorgung der Flüchtlinge, indem Sie dem oben genannten Vertrag beitreten!
Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung einer freiwilligen ärztlichen Erstuntersuchung (Gesundheitscheck und Untersuchung auf übertragbare Krankheiten), die Unterbreitung eines Impfangebots sowie ggf. die Durchführung des Tbc-Ausschlusses, sofern dies nicht über staatliches/kommunales Personal abgedeckt werden kann. Erbracht werden sollen diese Leistungen in den Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten des Landes NRW oder der Kommunen. Zu den kommunalen Einrichtungen gehören auch die für die Covid-Impfungen geschaffenen Anlaufstellen der Kommunen.
Namenslisten statt Behandlungsscheine
Für die Leistungen aus Anlage 1 zu diesem Vertrag (s. Tabelle) ist – anders als bei der kurativen Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - kein Behandlungsschein notwendig. Abgerechnet werden diese Leistungen über Namenslisten, die von der Einrichtung zuvor auszufüllen sind und von der jeweils behandelnden Ärztin/dem jeweils behandelnden Arzt bei der KVWL eingereicht werden müssen.
Folgende Leistungen sieht der Vertrag in der Anlage 1 vor:
Leistung | Vergütung |
Freiwillige Erstuntersuchung
| 20 Euro |
Impfungen (gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA; Hinweis: COVID-Impfungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. Siehe auch die Empfehlungen des Landes (Anlage 6) | 11 Euro je Impfung |
Tbc-Ausschluss (nur bei Bewohnern von Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften)
| 10 Euro |
Röntgenaufnahme zum Tbc-Ausschluss | 20 Euro |
Hygienepauschale für den Schutz vor einer COVID-Infektion
| 5 Euro |
Teilnahme am Vertrag
An dem Vertrag kann jede approbierte Ärztin/jeder approbierte Arzt teilnehmen, die/der seine Teilnahme am Vertrag erklärt hat (und über eine abgeschlossene Gebietsweiterbildung verfügt). D.h. teilnahmeberechtigt sind neben Vertragsärzten auch Privatärzte sowie Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden.
Achtung! Auch Ärztinnen und Ärzte, die bereits in der Vergangenheit gegenüber der KVWL ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt haben, bei der Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen mitzuhelfen, müssen die Teilnahmeerklärung ausfüllen, um Leistungen im Sinne des Vertrags abrechnen zu können!
Bitte schicken Sie Ihren unterschriebenen Teilnahmeantrag an:
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe - Geschäftsbereich Abrechnung
Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6
44141 Dortmund oder
- per Fax an 0231/9432-81672 oder
- per Mail an abrechnung@kvwl.de
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an 0231-9432 1000.
Organisation der Leistungserbringung
Nachdem Sie Ihre Teilnahme am Vertrag verbindlich erklärt haben und die KVWL das Vorliegen der Voraussetzungen (Approbation und abgeschlossene Gebietsweiterbildung) geprüft hat, stellen wir den jeweiligen Bezirksregierungen entsprechende Listen zu Verfügung. Im Anschluss wird sich die jeweilige Einrichtung mit Ihnen in Verbindung setzen und die Organisation der ärztlichen Versorgung vor Ort abstimmen. Weder die Organisation der Leistungserbringung noch die Disposition der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte obliegen der KVWL!
Wichtige Dokumente
Vertrag über die Durchführung der Erstuntersuchung ukrainischer Vertriebener in Landesaufnahmen und auf kommunaler Ebene
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Lesefassung: Vertrag
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Änderungsvereinbarung
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Vertrag Ukrainische Vertriebene: 2. Änderungsvereinbarung
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Vertrag
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Anlage 1Vergütung ärztliche Leistungen
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Anlage 2bTeilnahmeantrag für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte der KV Westfalen-Lippe
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Anlage 2dTeilnahmeantrag für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte der KV Westfalen-Lippe
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Anlage 3aErklärung zur Abrechnung Leistungen Vertrag
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Anlage 3bErklärung zur Abrechnung nach § 4 AsylbLG für Nicht-Vertragsärzte in Landeseinrichtungen
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Anlage 4aNamensliste Erstuntersuchung
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Anlage 4bNamensliste Impfungen
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Anlage 4cNamensliste Tbc-Ausschluss
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Anlage 4dNamensliste Röntgenaufnahme (Tbc-Ausschluss)
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Anlage 5aListe Landeseinrichtungen in NRW
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Anlage 6Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur freiwilligen Erstuntersuchung und Impfung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen
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Anlage 7Muster BefundbogenMuster Befundbogen
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Anlage 8Rechnungslegung
Weiterführende Infomationen
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Hilfe-TickerWichtige Informationen zur medizinischen Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen