Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Medizinprodukt in Form einer App

Seniorin im Gespräch mit ihrer Ärztin, die digitale Untersuchungsergebnisse besprechen
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Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein Medizinprodukt in Form einer Gesundheits-App auf dem Smartphone oder auf dem Tablet oder auch in Form von Browser-Anwendungen auf dem PC. Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten DiGA verschreiben. Basis dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).

Verordnung nur mit zertifizierter Software

Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen Ärzte und Psychotherapeuten DiGA nur dann verordnen, wenn ihre Praxissoftware von der KBV zertifiziert wurde. Mit dieser Vorgabe will der Gesetzgeber Praxen einen Überblick über die unterschiedlichen verordnungsfähigen DiGA ermöglichen.

Die PVS-Hersteller sind über einen Anforderungskatalog dazu verpflichtet, die im DiGA-Verzeichnis gelisteten Informationen in aktueller Form und vollständig zur Verfügung zu stellen. Es ist somit nicht möglich, das Praxisverwaltungssystem ohne diese Funktion bereitzustellen.

Bitte beachten Sie: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat festgelegt, dass die Verpflichtung zur elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (eVO DiGA) vorerst ausgesetzt bleibt. Demnach steht es den verordnenden Ärzten und Psychotherapeuten bis auf Weiteres frei, DiGA auf dem bisherigen Verordnungsformular (Muster 16) oder sofern vom Praxisverwaltungssystem (PVS) unterstützt – elektronisch zu verordnen.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) legt für eine DiGA folgende Eigenschaften fest:

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