Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Medizinprodukt in Form einer App

Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein Medizinprodukt in Form einer Gesundheits-App auf dem Smartphone oder auf dem Tablet oder auch in Form von Browser-Anwendungen auf dem PC. Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten DiGA verschreiben. Basis dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).

Seit dem 01.10.2024: Verordnung nur mit zertifizierter Software

Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen Ärzte und Psychotherapeuten DiGA nur dann verordnen, wenn ihre Praxissoftware von der KBV zertifiziert wurde. Mit dieser Vorgabe will der Gesetzgeber Praxen einen Überblick über die unterschiedlichen verordnungsfähigen DiGA ermöglichen.

Die PVS-Hersteller sind über einen Anforderungskatalog dazu verpflichtet, die im DiGA-Verzeichnis gelisteten Informationen in aktueller Form und vollständig zur Verfügung zu stellen. Es ist somit nicht möglich, das Praxisverwaltungssystem ohne diese Funktion bereitzustellen.

Ab 2025 werden DiGA nur noch elektronisch verordnet.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) legt für eine DiGA folgende Eigenschaften fest:

Zwischenfazit KVWL

  • Das Nutzen digitaler Gesundheitsanwendungen bedeutet sicherlich in der Anfangsphase einen Mehraufwand für den Praxisalltag. Sie müssen die bestehenden Behandlungsabläufe überdenken, sich selbst als Leistungserbringer im Umgang mit einer DiGA qualifizieren, aber auch das Praxisteam mitnehmen und die Patienten beraten.
  • DiGA eröffnen im Gegenzug neue Möglichkeiten, Patienten intensiver in die medizinische Behandlung einzubinden und somit neue Versorgungswege in Diagnostik und Therapie zu gehen.
  • DiGA ersetzen nicht den Arzt oder Psychotherapeuten. Vielmehr können sie Ihre Behandlungsstrategie unterstützend ergänzen und somit in die bisherige Therapie integriert werden.

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