Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Medizinprodukt in Form einer App
Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein Medizinprodukt in Form einer Gesundheits-App auf dem Smartphone oder auf dem Tablet oder auch in Form von Browser-Anwendungen auf dem PC. Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten DiGA verschreiben. Basis dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).
Seit dem 01.10.2024: Verordnung nur mit zertifizierter Software
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen Ärzte und Psychotherapeuten DiGA nur dann verordnen, wenn ihre Praxissoftware von der KBV zertifiziert wurde. Mit dieser Vorgabe will der Gesetzgeber Praxen einen Überblick über die unterschiedlichen verordnungsfähigen DiGA ermöglichen.
Die PVS-Hersteller sind über einen Anforderungskatalog dazu verpflichtet, die im DiGA-Verzeichnis gelisteten Informationen in aktueller Form und vollständig zur Verfügung zu stellen. Es ist somit nicht möglich, das Praxisverwaltungssystem ohne diese Funktion bereitzustellen.
Ab 2025 werden DiGA nur noch elektronisch verordnet.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) legt für eine DiGA folgende Eigenschaften fest:
Erstverordnungen vorläufig und dauerhaft aufgenommener DiGA
Die Erstverordnung ist als Teilleistung in der Grund- und Versichertenpauschale enthalten und demnach nicht gesondert berechnungsfähig.
Verlaufskontrolle und Auswertung von vorläufigen DiGA
Die Symbolnummer 86700 vergütet seit dem 01.05.2022 die ärztlichen beziehungsweise psychotherapeutischen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verlaufskontrolle und Auswertung vorläufig aufgenommener digitaler Gesundheitsanwendungen erforderlich sind. Für welche DiGA die Symbolnummer 86700 eingetragen werden kann, regelt Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag.
EBM-Leistungen für die dauerhaft aufgenommenen DiGA
Verschiedene Gesundheits-Apps wurden bereits dauerhaft ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Sofern diese dauerhaft gelisteten Gesundheitsanwendungen einer ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Verlaufskontrolle und Auswertung bedürfen, definiert der Bewertungsausschuss eigenständige EBM-Leistungen hierfür.
Zum jetzigen Zeitpunkt gelten in diesem Zusammenhang die folgenden GOP:
GOP | Inhalt | Wertigkeit |
---|---|---|
01471 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA somnio | 64 Pkt. / 7,64€ |
01472 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA Vivira | 64 Pkt. / 7,64€ |
01473 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA zanadio | 64 Pkt. / 7,64€ |
01474 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA Invirto | 64 Pkt. / 7,64€ |
01475 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DIGA Oviva | 64 Pkt. / 7,64€ |
01476 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DIGA Mawendo | 64 Pkt. / 7,64€ |
01477 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA companion patella | 64 Pkt. / 7,64€ |
01478 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA Kranus Lutera | 64 Pkt. / 7,64€ |
30780 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA somnio (nur durch Schmerztherapeuten berechnungsfähig) | 64 Pkt. / 7,64€ |
30781 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA Vivira (nur durch Schmerztherapeuten berechnungsfähig) | 64 Pkt. / 7,64€ |
DiGA können auch im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Ebenso sind die GOP 01471 und 30780 EBM im Rahmen eines Videokontaktes erbringbar und sind als solche entsprechend mit V zu kennzeichnen.
Zugelassene Anwendungen werden im sogenannten DiGA-Verzeichnis aufgeführt. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis müssen die DiGA-Hersteller beim BfArM beantragen.
Für den Eintrag in dieses Verzeichnis muss nachgewiesen sein, dass die DiGA grundlegende Anforderungen zu Sicherheit und Funktionstauglichkeit sowie zum Datenschutz und Datensicherheit einhält. Außerdem muss die DiGA einen oder mehrere positive Versorgungseffekte aus dem Bereich des medizinischen Nutzens und/oder aus dem Bereich der patientenrelevanten Verfahrens- und Strukturverbesserungen aufweisen.
- Hat der DiGA-Hersteller bei der Antragstellung eine Studie zum Nachweis positiver Versorgungseffekte vorgelegt, wird die DiGA dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen.
- Legt er bei der Antragstellung keine ausreichenden Nachweise für einen positiven Versorgungseffekt vor, muss der positive Versorgungseffekt vom Hersteller in einer Erprobungsphase nachgewiesen werden. Die DiGA wird in diesem Fall nur vorläufig aufgenommen.
In beiden Fällen muss die DiGA bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Informationssicherheit erfüllen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Als Arzt oder Psychotherapeut können Sie alle wesentlichen Informationen zur DiGA nachlesen und haben damit eine Entscheidungsgrundlage für eine Verordnung. Zukünftig sollen die Infos auch über eine Schnittstelle im Praxisverwaltungssystem (PVS) abrufbar sein. Bis es so weit ist, erfolgt die Verordnung einer DiGA manuell.
Versicherte haben zwei Möglichkeiten, DiGA als Kassenleistung zu nutzen:
1. Verordnung über den Arzt oder Psychotherapeuten:
- Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patienten DiGA verordnen, wenn es medizinisch sinnvoll ist. Eine DiGA lässt sich wie ein Medikament mit der PZN (Pharmazentralnummer) über die Musterpapierverordnung „Muster 16“ verordnen.
- Psychologische Psychotherapeuten können DiGA ebenfalls über die Musterpapierverordnung „Muster 16“ verordnen.
- Nachdem der Patient die Papierverordnung von seinem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten hat, reicht er diese bei seiner Krankenkasse auf dem Postweg, über die Krankenkassen-App oder in einer Geschäftsstelle ein. Im Anschluss erhält er einen Freischaltecode oder einen QR-Code. Mit diesem kann der Patient die DiGA in einem App-Store oder auf der Webseite des Herstellers herunterladen und aktivieren.
2. Verordnung über die Krankenkasse
- Alternativ zur Verordnung durch den Arzt oder Psychotherapeuten kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für eine gewünschte DiGA stellen. Liegt eine entsprechende Indikation vor, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Der Versicherte muss dafür keine Bescheinigungen vom Arzt oder Psychotherapeuten vorlegen.
In beiden Fällen geht es immer nur um die Anwendungen, die im DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgeführt sind.
- Nehmen Sie sich Zeit, sich mit DiGA zu beschäftigen, die für Ihr Behandlungsspektrum relevant sind. Im DiGA-Verzeichnis der BfArM werden alle wichtigen Informationen zu den verordnungsfähigen DiGA aufgeführt.
- Das Verzeichnis wird vom BfArM fortlaufend aktualisiert. Es soll Sie dabei unterstützen, für Ihre Patienten eine passende DiGA zu finden. So können Sie auch besser einschätzen, ob eine DiGA eine sinnvolle Unterstützung für die Behandlung des Patienten sein könnte.
- Sprechen Sie ggf. die Hersteller der DiGA an und fragen Sie nach Testlizenzen sowie weiteren Informationen.
- Die Rollen- und Aufgabenverteilung sollte in der Praxis definiert werden: Welche Rolle und Aufgabe übernehmen Sie als Arzt oder Psychotherapeut? Welche Rolle und Aufgabe übernimmt Ihr weiteres medizinisches Fachpersonal?
- Patienten können eine DiGA auch direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen.
- Läuft der freigeschaltete Nutzungszeitraum bald aus, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Patienten besprechen und entscheiden, ob die DiGA den gewünschten positiven Effekt erbracht hat und ob gegebenenfalls eine Folgeverordnung sinnvoll erscheint.
Schauen Sie sich hierzu auch die Empfehlungen des Ärztlichen Zentrums für Qualität (ÄZQ) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an:
Zwischenfazit KVWL
- Das Nutzen digitaler Gesundheitsanwendungen bedeutet sicherlich in der Anfangsphase einen Mehraufwand für den Praxisalltag. Sie müssen die bestehenden Behandlungsabläufe überdenken, sich selbst als Leistungserbringer im Umgang mit einer DiGA qualifizieren, aber auch das Praxisteam mitnehmen und die Patienten beraten.
- DiGA eröffnen im Gegenzug neue Möglichkeiten, Patienten intensiver in die medizinische Behandlung einzubinden und somit neue Versorgungswege in Diagnostik und Therapie zu gehen.
- DiGA ersetzen nicht den Arzt oder Psychotherapeuten. Vielmehr können sie Ihre Behandlungsstrategie unterstützend ergänzen und somit in die bisherige Therapie integriert werden.