Long COVID
Vom Coronavirus genesen, aber mit Langzeitfolgen
Menschen mit der Diagnose Long COVID sind von COVID-19 genesen und trotzdem krank:
Sie klagen auch mehr als vier Wochen, nachdem sie sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben, über Symptome. Häufig berichten sie über Müdigkeit, Schmerzen und Kurzatmigkeit. Für diese gesundheitlichen Langzeitfolgen hat sich der Begriff Long COVID-Syndrom etabliert.
Es gibt aber nicht das eine spezifische Krankheitsbild: Die Symptome unterscheiden sich erheblich, treten einzeln oder gebündelt auf und dauern unterschiedlich lange an. Inzwischen gibt es unteschiedliche Behandlungspfade über die die folgende Leitlinie informiert.
Ministerium fördert Long COVID-Telekonsile
Nutzen Sie die Angebote!
Das Virtuelle Krankenhaus NRW setzt ein Programm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) um, das Telekonsile im Zusammenhang mit der Versorgung von Long /Post-COVID-Betroffenen fördert. Für Westfalen-Lippe stellt das MAGS hierzu ein zusätzliches Budget von insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung.
Zur Vermittlung der Telekonsile stellt das Virtuelle Krankenhaus NRW (VKH) eine Online-Plattform zur Verfügung. Mit wenigen Klicks können Sie dort ein Konsil von Fachexperten anfragen. Zuvor müssen Sie allerdings einen Nutzungsvertrag schließen und eine sichere Verbindung zum VKH einrichten (lassen). Da Sie dazu möglicherweise Ihren IT-Dienstleister beauftragen müssen, erhalten Sie bereits für den Einrichtungsaufwand einen Förderbetrag von 300 Euro.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung (rechts) unterstützt Sie dabei, sich als Teilnehmer (Konsilnehmer) im Virtuellen Krankenhaus zu registrieren. Fragen zur technischen Anbindung und Registrierung beantwortet Ihnen gerne das Virtuelle Krankenhaus.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Download
Zur Durchführung des Telekonsils ist keine besondere Ausstattung nötig. Die Einladung zur Videokonferenz erfolgt über einen Link, den der Konsilgeber versendet. Für die Durchführung des Telekonsils benötigen Sie lediglich einen Computer, eine Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher.
Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2023. Ersteinrichtungen und Konsile, die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, können Fördergelder erhalten.
Die Abrechnung des Telekonsils erfolgt für Sie als Arzt/Psychotherapeut auf dem gewohnten Weg. Als einholender Arzt/Psychotherapeut rechnen Sie die GOP 01670 (Wertigkeit 12,64 Euro) im Rahmen ihrer Quartalsabrechnung ab und erhalten die Vergütung mit dem nächsten Honorar.
Für bis zum 31.12.2023 durchgeführte Ersteinrichtungen und Long COVID-Telekonsile erhalten Sie zusätzlich aus dem Förderprogramm
- den einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für die Anbindung an das Netzwerk des Virtuellen Krankenhauses NRW (Registrierung/Installation) ohne weiteren Nachweis und
- zusätzlich zur abgerechneten EBM-Vergütung 12,64 Euro für jedes durchgeführte Telekonsil.
Die Förderbeträge ermitteln wir anhand der vom Virtuellen Krankenhaus NRW an uns gemeldeten Telekonsile bzw. Registrierungen und zahlen diese Ende Oktober 2023 und Ende Januar 2024 aus. Hierbei müssen Sie nicht tätig werden.
Dann wenden Sie sich bitte direkt an das virtuelle Krankenhaus unter der Email vertraege@virtuelles-krankenhaus.nrw oder per Telefon über die Rufnummer 02331-910620.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die KVWL Ihnen zu diesem Themen keine Hilfestellung geben kann.
Alle Informationen zu den Long-Covid Telekonsilen erhalten Sie auch auf der Website des VKH.
Themen rund um Long COVID
- Long COVID-Syndrom: Die Symptome der akuten COVID-19-Erkrankung dauern mehr als vier Wochen lang.
- Post COVID-Syndrom: Die Symptome sind auch nach zwölf Wochen nach Beginn der Erkrankung nicht verschwunden.
In der S1-Leitlinie Long / Post COVID werden folgende vier Kategorien für die Diagnose vorgeschlagen:
- Symptome, die aus der akuten COVID-19-Phase oder deren Behandlung fortbestehen
- Symptome, die zu einer neuen gesundheitlichen Einschränkung geführt haben
- Neue Symptome, die nach dem Ende der akuten Phase aufgetreten sind, aber als Folge der COVID-19-Erkrankung verstanden werden
- Verschlechterung einer vorbestehenden Grunderkrankung
Das Post COVID-19-Syndrom (ICD-10-Code: U09.9) ist als besonderer Versorgungsbedarf anerkannt. Verordnen Sie beispielsweise eine Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, so werden die Kosten bei einer etwaigen Wirtschaftlichkeitsprüfung herausgerechnet.
Im Sommer 2021 haben Expertinnen und Experten verschiedener medizinischer Fachgesellschaften die S1-Leitlinie Long /Post COVID der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) geschrieben. Die Leitlinie ist eine erste Empfehlung, wie gesundheitliche Corona-Spätfolgen zu diagnostizieren und zu behandeln sind. Sie wird fortlaufend aktualisiert.
Das im Jahr 2022 gestartete ambulante COVID-19-Register zur Erforschung der Erkrankung ist um das Thema Long COVID erweitert worden. Für die Datenerhebung werden weiterhin bundesweit Arztpraxen gesucht.
Ärztinnen und Ärzte, die teilnehmen möchten, finden auf der Homepage des IGES – Institut für Gesundheitsforschung weiterführende Informationen.