Long COVID
Vom Coronavirus genesen, aber mit Langzeitfolgen
Menschen mit der Diagnose Long COVID sind von COVID-19 genesen und trotzdem krank:
Sie klagen auch mehr als vier Wochen, nachdem sie sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben, über Symptome. Häufig berichten sie über Müdigkeit, Schmerzen und Kurzatmigkeit. Für diese gesundheitlichen Langzeitfolgen hat sich der Begriff Long-COVID-Syndrom etabliert.
Es gibt aber nicht das eine spezifische Krankheitsbild: Die Symptome unterscheiden sich erheblich, treten einzeln oder gebündelt auf und dauern unterschiedlich lange an. Inzwischen gibt es unterschiedliche Behandlungspfade, über die die folgende Leitlinie informiert.
Long-COVID-Fälle sind nicht leicht zu identifizieren und zu versorgen. Deshalb hat der G-BA die „Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“ erlassen.
Zur Operationalisierung dieser komplexen Richtlinie haben Tutoren der KVWL mit freundlicher Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS e.V. einen Foliensatz für die Diskussion des Themas im Qualitätszirkel entwickelt, den Sie hier herunterladen können:
Haben Sie hierzu Änderungswünsche, Ergänzungen und/oder Fragen?
Melden Sie sich gerne: versorgungsqualitaet@kvwl.de
Themen rund um Long COVID
- Long COVID-Syndrom: Die Symptome der akuten COVID-19-Erkrankung dauern mehr als vier Wochen lang.
- Post COVID-Syndrom: Die Symptome sind auch nach zwölf Wochen nach Beginn der Erkrankung nicht verschwunden.
In der S1-Leitlinie Long / Post COVID werden folgende vier Kategorien für die Diagnose vorgeschlagen:
- Symptome, die aus der akuten COVID-19-Phase oder deren Behandlung fortbestehen
- Symptome, die zu einer neuen gesundheitlichen Einschränkung geführt haben
- Neue Symptome, die nach dem Ende der akuten Phase aufgetreten sind, aber als Folge der COVID-19-Erkrankung verstanden werden
- Verschlechterung einer vorbestehenden Grunderkrankung
Das Post COVID-19-Syndrom (ICD-10-Code: U09.9) ist als besonderer Versorgungsbedarf anerkannt. Verordnen Sie beispielsweise eine Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, so werden die Kosten bei einer etwaigen Wirtschaftlichkeitsprüfung herausgerechnet.
Im Sommer 2021 haben Expertinnen und Experten verschiedener medizinischer Fachgesellschaften die S1-Leitlinie Long /Post COVID der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) geschrieben. Die Leitlinie ist eine erste Empfehlung, wie gesundheitliche Corona-Spätfolgen zu diagnostizieren und zu behandeln sind. Sie wird fortlaufend aktualisiert.
Das im Jahr 2022 gestartete ambulante COVID-19-Register zur Erforschung der Erkrankung ist um das Thema Long COVID erweitert worden. Für die Datenerhebung werden weiterhin bundesweit Arztpraxen gesucht.
Ärztinnen und Ärzte, die teilnehmen möchten, finden auf der Homepage des IGES – Institut für Gesundheitsforschung weiterführende Informationen.