Richtgrößen

Die Krankenkassen vereinbaren mit den Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich das vorgesehene Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel. Damit der festgelegte Betrag durch die Summe der Verordnungen nicht überschritten wird, werden arztgruppenspezifische Richtgrößen festgelegt. Die Richtgrößen beziehen sich auf die insgesamt behandelten Patientinnen und Patienten und geben das durchschnittliche Verordnungsvolumen je Fall an.

Richtgrößen für Arzneimittelverordnungen

Richtgrößen (in Euro) für Westfalen-Lippe vereinbart zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen. Die jeweilige Gruppe umfasst die Vergleichsgruppe nur zugelassener Ärzte.

Richtgrößen für die Heilmittelverordnungen

Nachfolgende Richtgrößen (in Euro pro Quartal) sind für die verschiedenen Fachgruppen von der KVWL und den Verbänden der Krankenkassen festgelegt worden:

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