Telekonsilien

Digital den Rat eines Kollegen einholen

Ärztinnen und Ärzte aller Fachgruppen, Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Zahnärztinnen und -ärzte können seit dem 1. Oktober 2020 bei unterschiedlichen fachlichen Fragestellungen einen ambulant oder stationär tätigen Kollegen digital – im Rahmen eines Telekonsiliums – zu Rate ziehen. 

Ein Telekonsilium ist die zeitgleiche oder zeitversetzte Kommunikation zwischen einem einholenden Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnartz und einem Konsiliararzt oder -zahnarzt. Dabei tauschen sie sich auf elektronischem Weg über eine patientenbezogene, medizinische Fragestellung aus. Die Kommunikation umfasst sowohl die Übermittlung der Fragestellung als auch deren Beantwortung. Möglich ist auch ein Videokonsilium, an dem der Patient oder die Patientin teilnimmt. 

Informationen zu folgenden Themenaspekten finden Sie auf der Themenseite Telekonsilien der KBV:

  • Voraussetzungen
  • Übertragungswege
  • Vergütung
  • Notwendige Informationen für das Einholen eines Telekonsiliums
  • Notwendige Informationen für das Beantworten eines Telekonsiliums