Zulassungsausschuss
Vier ärztliche Zulassungsausschüsse und ein Zulassungsausschuss für Psychotherapie
Für Westfalen-Lippe sind vier ärztliche Zulassungsausschüsse und ein Zulassungsausschuss für Psychotherapie zuständig. Die Ausschüsse sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung und setzen sich paritätisch aus Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.
Die den Ausschüssen zugeordneten Geschäftsstellen mit Sitz in Dortmund nehmen Ihre Anträge entgegen, bearbeiten diese und beantworten Ihre Fragen.
Anträge
Vertragsärztliche Versorgung
Unser Ziel ist die schnellstmögliche Bearbeitung und Abwicklung Ihres Antrages, dafür benötigen wir jedoch ein vollständig ausgefülltes Formular einschließlich der im Formular genannten Unterlagen.
Evtl. Hinweise zur Antragstellung finden Sie in der jeweiligen Antragsart.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung die Antragsfristen (siehe unten).
Hier finden Sie eine Übersicht der für die Antragstellung benötigten Unterlagen.
Alle Anträge zum Thema Anstellung finden Sie auf unserer Themenseite.
Alle Anträge zum Thema Ermächtigung finden Sie auf unserer Themenseite.
Alle Informationen zur Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft finden Sie auf unserer Themenseite.
Alle Anträge, die Sie zur Gründung eines MVZ benötigen, finden Sie auf unserer Themenseite.
Alle Anträge zum Thema Nachbesetzungsverfahren finden Sie auf unserer Themenseite Praxisberatung.
Alle Anträge zum Thema Verlegung finden Sie auf unserer Themenseite Verlegung.
-
Erläuterungzur Teilnahme an vertragsärztlichen/-therapeutischen Versorgung
-
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
-
Antrag Vertragsärzte - Zulassung im gesperrten Planungsbereich (Jobsharing)
-
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsäztlichen Versorgung nach § 103 Abs. 7 SGB V für die Dauer der belegärztlichen Tätigkeit
-
Umwandlung des Anstellungsverhältnisses in eine Zulassung zur Vertragsarztpraxis für den bisher angestellten Arzt
-
Umwandlung des Anstellungsverhältnisses in eine Zulassung zur Vertragsarztpraxis für den Praxisinhaber mit bisheriger Teilzulassung
-
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Sonderbedarf nach §§ 36,37 Bedarfsplanungsrichtlinien
-
Antrag auf Ruhen der Zulassung
Alle Anträge zur Zweigpraxis finden Sie auf unserer Themenseite.
Vertragspsychotherapeutische Versorgung
Unser Ziel ist die schnellstmögliche Bearbeitung und Abwicklung Ihres Antrages, dafür benötigen wir jedoch ein vollständig ausgefülltes Formular einschließlich der im Formular genannten Unterlagen.
Evtl. Hinweise zur Antragstellung finden Sie in der jeweiligen Antragsart.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung die Antragsfristen (siehe unten).
Hier finden Sie eine Übersicht der für die Antragstellung benötigten Unterlagen.
Alle Änträge zum Thema Anstellung finden Sie auf unserer Themenseite.
Alle Anträge rund um die Ermächtigung finden Sie auf unserer Themenseite.
Alle Informationen zur Genehmigumng einer Berufsauübungsgemeinschaft finden Sie auf unserer Themenseite.
Alle Anträgezur rund um das MVZ finden Sie auf unserer Themenseite.
Alle Anträge zum Thema Nachbesetzungverfahren finden Sie auf unserer Themenseite Praxisberatung.
Alle Anträge zum Thema Verlegung finden Sie auf unserer Themenseite Verlegung.
-
Erläuterungzur Teilnahme an vertragsärztlichen/-therapeutischen Versorgung
-
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragstherapeutischen Versorgung
-
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragstherapeutischen Versorgung nach § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V i. V. m. § 24 Ärzte-ZV (Jobsharing)
-
Umwandlung des Anstellungsverhältnisses in eine Zulassung zur Vertragspraxis für den bisher angestellten Therapeuten
-
Umwandlung des Anstellungsverhältnisses in eine Zulassung zur Vertragspraxis für den Praxisinhaber mit bisheriger Teilzulassung
-
Sonderbedarfszulassung Vertragspsychotherapeuten
-
Antrag Psychotherapeut: Ruhende Zulassung
Alle Informationen zur Zweigpraxis finden Sie auf unserer Themenseite.
Antragsfristen
Der Zulassungsausschuss kann nur dann eine Entscheidung treffen, wenn sämtliche Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht vorliegen. Im Einzelfall kann es aufgrund notwendiger Prüfungen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. In diesen Fällen werden Sie von der Geschäftsstelle informiert.
Die Frist zur Einreichung der vollständigen Anträge endet spätestens 8 Wochen vor dem Sitzungstermin.
Für Anträge, die eine Bedarfsprüfung erfordern bzw. wo ein erhöhter Bearbeitungsaufwand besteht (z.B. Ermächtigung, MVZ-Gründung, Sonderbedarfsfeststellung), kann die Bearbeitungszeit bis zu 6 Monate betragen.
Wir empfehlen Ihnen, Anträge möglichst frühzeitig und vollständig an die Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse zu senden. Dies ist maximal 6 Monate vor dem Antragsbegehren möglich.
Bei allen Fragen und zur Abstimmung eines Sitzungstermins bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.
Für Anträge im Nachbesetzungsverfahren oder bei zeitweiser Entfristung von Planungsbereichen gelten besondere Fristen, die den amtlichen Bekanntmachungen der KVWL zu entnehmen sind.
Zur Fristwahrung ist der Eingang der vollständigen Antragsunterlagen einschl. Praxisadresse (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) in der Geschäftsstelle der Zulassungsausschüsse maßgeblich.
Sitzungstermine der Zulassungsausschüsse (ZA)
Termine für das Jahr 2023
ZA | Arnsberg I | Arnsberg II | Detmold | Münster | Psychoth. |
---|---|---|---|---|---|
Jan. | ./. | 18.01.2023 | 25.01.2023 | 24.01.2023 | ./. |
Febr. | 09.02.2023 | ./. | ./. | 21.02.2023 | 15.02.2023 |
März | 16.03.2023 | 15.03.2023 | 15.03.2023 | 21.03.2023 | 22.03.2023 |
April | ./. | 19.04.2023 | ./. | ./. | 26.04.2023 |
Mai | 11.05.2023 | ./. | 10.05.2023 | 09.05.2023 | ./. |
Juni | 22.06.2023 | 21.06.2023 | 28.06.2023 | 20.06.2023 | 21.06.2023 |
Juli | ./. | ./. | ./. | ./. | ./. |
Aug. | 24.08.2023 | 30.08.2023 | 23.08.2023 | 22.08.2023 | 23.08.2023 |
Sept. | 14.09.2023 | 20.09.2023 | 27.09.2023 | 19.09.2023 | 20.09.2023 |
Okt. | 19.10.2023 | ./. | 25.10.2023 | ./. | 25.10.2023 |
Nov. | ./. | 15.11.2023 | ./. | 14.11.2023 | 22.11.2023 |
Dez. | 07.12.2023 | 13.12.2023 | 06.12.2023 | 12.12.2023 | 13.12.2023 |
Weiterführende Informationen
Wer ist für Sie zuständig? Eine tabellarische Zuordnung mit Karte der Städte und Kreise finden Sie hier.