Kein Regressrisiko bei COVID-19-Impfstoffen in Mehrdosenbehältnissen

Impfstoff wird entnommen
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat auf Nachfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt, dass bei COVID-19-Schutzimpfungen kein Regressrisiko besteht, wenn Impfstoffdosen trotz bedarfsgerechter Bestellung und sorgfältiger Terminplanung verfallen oder nicht verwendet werden konnten.

Zurückhaltung ist derzeit allerdings noch beim Moderna-Impfstoff Spikevax XBB.1.5 geboten. Der hatte zwar am 15. September die Zulassung der EU-Kommission für Erwachsene und Kinder ab sechs Monaten erhalten, allerdings wird das in Einzeldosen-Durchstechfläschchen angebotene Vakzin nicht zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt. Deshalb kann es nicht zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) und damit nicht kostenfrei für die gesetzliche Krankenversicherung bezogen werden.

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