Terminvermittlung ab dem 1. Januar 2023 – Zuschläge deutlich erhöht, Fristen verlängert

Symbolbild Arzttermin – Begriff auf blauer Taste
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Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat der Gesetzgeber weitreichende vergütungs-und abrechnungsrelevante Änderungen zum 1. Januar 2023 beschlossen, die der Erweiterte Bewertungsausschuss am 14. Dezember 2022 weiter konkretisiert hat.

Der Schwerpunkt der geänderten Regelungen liegt in der Förderung der Terminvermittlung durch Haus- und Kinderärzte und die Terminservicestelle (TSS).

Die Details zur Abrechnung der Hausarzt-Facharzt-Vermittlung finden Sie hier.

Ihre häufigsten Fragen

Sie haben Fragen? Das FAQ für Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte und das FAQ für Fachärzte auf der Themenseite Terminvermittlungen geben ausführliche Antworten. 

Terminvermittlung durch Haus- und Kinderärzte:

Die Vermittlung dringender Behandlungstermine bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich besser vergütet. Weiterbehandelnde Fachärzte und Psychotherapeuten erhalten diese Fälle auch künftig extrabudgetär vergütet, können nun aber zusätzlich auch die für die TSS-Vermittlung geltenden Zuschläge abrechnen, die für alle Zeitintervalle deutlich erhöht wurden.

Das ist neu für Haus- und Kinderärzte, die Termine vermitteln:

Haus- und Kinderärzte, die ihren Patienten einen dringenden Facharzttermin vermitteln, erhalten 15,05 Euro (bisher 10,48 Euro) über den hierfür abrechnungsfähigen Zuschlag der GOP 03008 bzw. 04008. Eine Terminvermittlung ist künftig auch nach dem 4. Tag bis zum 35. Tag abrechnungsfähig. Hier ist lediglich festzustellen, dass dies aufgrund des medizinischen Einzelfalls angemessen oder anderes nicht zumutbar ist. Ab dem 24. Tag ist in der Abrechnung eine medizinische Begründung anzugeben.

Das ist neu für Fachärzte und Psychotherapeuten, die vom Hausarzt vermittelte Patienten behandeln und entsprechende Termine bereitstellen:

Der Facharzt oder Psychotherapeut, der den Patienten nach einer Terminvermittlung durch den Hausarzt behandelt, kennzeichnet den Fall als Hausarzt-Vermittlungsfall und erhält alle Leistungen in dem Quartal bei diesem Patienten (Arztgruppenfall) in voller Höhe vergütet, sofern die o. g. Voraussetzungen für die Terminvermittlung durch den Haus- oder Kinderarzt erfüllt sind.

Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2023 ein extrabudgetärer Zuschlag zur Grund- oder Konsiliarpauschale bzw. der Versichertenpauschale der fachärztlich tätigen Kinder- und Jugendmediziner gezahlt. Dieser entspricht dem Zuschlag, der für von der TSS vermittelte Patienten abrechnungsfähig ist, mit folgenden Intervallen:

Möglichkeiten der Terminvermittlung zwischen Haus- und Fachärzten

  • Die KBV stellt für die unkomplizierte Hausarzt-zu-Facharzt-Vermittlung von dringenden Behandlungsterminen zeitnah ein Online-Vermittlungstool zur Verfügung (eTerminservice). Diese digitale Lösung ist ein unverbindliches Angebot, das den Aufwand für die Terminvermittlung minimieren soll. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Terminvermittlung über den eTerminservice. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline der KVWL unter 0231 / 94 32 1001.
  • Um die Vorteile dieser Möglichkeit umfassend nutzen und etablieren zu können, ist es wichtig, dass Fachärzte ihre verfügbaren Termine dort konsequent einstellen und diese somit für Haus- und Kinderärzte sichtbar und buchbar sind. Die Einstellung eines Termins in das Vermittlungstool muss nur einmalig erfolgen und ermöglicht gleichermaßen eine Buchung durch einen Haus- oder Kinderarzt und die TSS.
  • Wir empfehlen ausdrücklich, Ihre bisher bereits etablierten Vermittlungs- und  Buchungswege noch weiter auszubauen und zu intensivieren, wie z. B. fachärztliche Buchungshotlines nur für Haus- und Kinderärzte.

Terminvermittlung durch die Terminservicestellen (TSS):

Bei der Vermittlung eines dringenden Behandlungstermins durch die TSS werden weiterhin alle Leistungen der Arztgruppe im Quartal bei einem Versicherten (Arztgruppenfall) in voller Höhe vergütet. Die extrabudgetären Zuschläge zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale werden deutlich erhöht:

  • Termin spätestens am Folgetag (Akutfall)*: 200 Prozent
  • Termin spätestens am 4. Tag: 100 Prozent
  • Termin spätestens am 14. Tag: 80 Prozent
  • Termin spätestens am 35. Tag: 40 Prozent
  • Die arztgruppenspezifischen GOP für die Zuschläge finden Sie hier:
    Honorar-Zuschläge für Praxen zur Terminvermittlung

*Der Zuschlag von 200 Prozent wird nur gewährt, wenn der Patient die 116117 kontaktiert und die dortige medizinische Ersteinschätzung die Dringlichkeit der Behandlung bestätigt hat.

Offene Sprechstunde

Leistungen, die im Rahmen der offenen Sprechstunde abgerechnet werden, werden wie bisher extrabudgetär vergütet. Die Begrenzung der extrabudgetären Vergütung auf 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle der Praxis im aktuellen Quartal gilt ebenfalls unverändert.

Neupatienten

Die extrabudgetäre Vergütung für Neupatienten entfällt zum 1. Januar 2023.