Anstellung

Flexible Arbeitszeiten, gute Perspektiven

Ein erfahrener Arzt im Gespräch mit einer jungen Kollegin
© fizkes | Adobe Stock

Wer in der ambulanten vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig werden möchte, kann dies neben der Zulassung auch in Form einer Anstellung tun. Die Anstellung erfolgt bei einem zugelassenen Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut oder alternativ in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Anstellung ist in Teilzeit oder Vollzeit möglich und mit der Übernahme eines Versorgungsauftrages verbunden. Das beinhaltet grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten, die auch der Zulassungsstatus mit sich bringt. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der Angestellte statt eines Honorars von der KV ein Gehalt vom Arbeitgeber bezieht und dass er auf einem „Sitz“ arbeitet, der ihm nicht gehört. Die unternehmerische Verantwortung trägt der Arbeitgeber, der Angestellte verstärkt die medizinische Kompetenz.

Die Anstellung kann am Anfang der beruflichen Karriere in der ambulanten Versorgung stehen und ein Sprungbrett sein für eine spätere Partnerschaft oder für die Übernahme einer eigenen Praxis. Sie ist aber auch für die letzte Phase dieser Karriere geeignet, wenn man zwar nicht mehr selbständig sein, aber weiterhin Patienten versorgen möchte.

Ist eine Teilzeittätigkeit gewünscht, ist die Anstellung besonders flexibel:

  • Viertelstelle: Bis zu zehn Stunden pro Woche
  • Halbe Stelle: Mehr als zehn und bis zu 20 Stunden pro Woche
  • Dreiviertelstelle: Mehr als 20 und bis zu 30 Stunden pro Woche
  • Volle Stelle: Mehr als 30 Stunden pro Woche

Die Praxisberatung der KVWL berät Sie gern über Ihre Möglichkeiten, egal ob Sie jemanden anstellen wollen oder selbst ein Anstellungsverhältnis suchen.

Entwicklung der angestellten Ärztinnen und Ärzte 2010 bis 2020

Quelle: KVWL, 2020 (Erhebung jeweils zum Stichtag 01.01.)

 

Verteilung von Zulassung, Anstellung, Jobsharing, Ermächtigung

(Stichtag: 01.07.2022)

Wegweiser: Anstellung

Ihre Checkliste für den Weg in die Anstellung gibt Ihnen einen Überblick.

Alle weiteren relevanten Anträge zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zum Thema Anstellung finden Sie auf der Themenseite Zulassungsausschuss.

Beratender Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte

Um der wachsenden Bedeutung der Anstellung auch im ambulanten Sektor gerecht zu werden, hat die Vertreterversammlung der KVWL im Februar 2018 beschlossen, einen Beratenden Fachausschuss für angestellte Ärzte einzurichten. Damit setzte die Körperschaft die Vorgaben des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes um. Im Juli 2018 trat der Beratende Fachausschuss für angestellte Ärzte zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Dipl.-Päd. Maria Pfeiffer
Kinder- und Jugendpsychotherapeutin (FA), angestellt in Gemeinschaftspraxis, in Dortmund

Prof. S. Gesenhues
Allgemeinmedizin (HA), angestellt in Gemeinschaftspraxis, in Ochtrup

Dr. A. Preuss-Nowotny
Innere Medizin (HA), angestellt im MVZ, in Dortmund

Dr. A. Schlüter
Augenheilkunde (FA), angestellt in Gemeinschaftspraxis, in Dortmund

PD Dr. U. Siekmann
Frauenheilkunde und Geburtshilfe (FA), angestellt in Gemeinschaftspraxis, in Bielefeld

Bei Fragen und Anregungen an den Ausschuss rund um das Thema Anstellung wenden Sie sich gerne per E-Mail an angestellte-aerzte@kvwl.de.

Ergänzende Informationen

Patenschaft für angestellte Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die sich in einer Praxis anstellen lassen, bietet die KVWL in den ersten zwei Jahren das Patenschaftsprogramm an. Dabei steht den angestellten Ärzten/Psychotherapeuten ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Service-Centers als persönliche/r Ansprechpartner/in zur Seite.

Die Patenschaft dient dazu, den neuen KVWL-Mitgliedern wichtige Informationen über die Arbeit in der ambulanten Versorgung zu geben und individuelle Fragen zu Themen wie Praxisorganisation, Abrechnung, EBM oder Verträgen zu beantworten.

Zu praxisindividuellen Informationen darf die KVWL Angestellten keine Auskunft geben. Darunter fallen zum Beispiel Abrechnungsbescheide, Honorar, Abschlagszahlungen oder Trendmeldungen zu Verordnungen. Diese Informationen sind dem Praxisinhaber vorbehalten.

Bei allgemeinen Fragen zur Patenschaft für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Centers.

Liebe Anrufer,

wir wissen, dass Ihre Zeit wertvoll ist.
Daher versuchen wir, die Wartezeit in der Hotline für Sie so gering wie möglich zu halten. Da aber jeder Anrufer ein individuelles Beratungsthema hat, dauern manche Gespräche länger als andere.

Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail mit Ihren Fragen oder mit einer Rückrufbitte senden.

Vielen Dank!