Quereinstieg

Das Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung wird weiter fortgeführt.

Ab dem 01. Januar 2024 gelten neue Rahmenbedingungen.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die neuen Antragsformulare.

Das Quereinsteigerprogramm wendet sich an klinisch tätige Allgemeininternisten sowie an Internisten und weitere unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligte Fachärzte, die zusätzlich die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin absolvieren wollen:

Allgemeininternisten, die zusätzlich die Facharztqualifikation Allgemeinmedizin erwerben wollen, können dies im Rahmen einer geförderten Weiterbildung innerhalb eines Jahres erreichen. Damit wird die sonst vorgeschriebene Weiterbildungszeit von 30 Monaten deutlich verkürzt. Die zwölfmonatige Weiterbildungszeit wird ebenfalls finanziell gefördert.

Fachärzte anderer Fachgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung (z. B. Anästhesie, Chirurgie, Innere Medizin und Schwerpunktbezeichnung) können je nach kammerrechtlichen Bestimmungen nach spätestens drei Jahren zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin zugelassen werden. Auch ihre ambulante Weiterbildungszeit wird für maximal 24 Monate finanziell gefördert.

 

In allen weiteren Gemeinden beträgt der Förderbetrag 5.400€ bei einer Vollzeittätigkeit.

Checkliste Antragstellung

Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die KVWL. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag mindestens acht Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung ein.
 

Arzt in Weiterbildung Praxis 
Antrag (Unterschriften beachten) Antrag (Unterschriften aller Weiterbilder beachten)
beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde aktuelle hausärztliche Weiterbildungsbefugnis
Kopie der Facharzturkunde Arbeitsvertrag (Bruttogehalt = mind. Förderbetrag)
Arztregistereintragung  

 

Ihr Kontakt bei Fragen