Zweigpraxis

Die Nebenbetriebsstätte einer Praxis

Eine Zweigpraxis ist die Nebenbetriebsstätte einer Praxis. Sie wird vom Vorstand der KV genehmigt, wenn der zusätzliche Standort die Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort verbessert. Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten können sich entscheiden, eine Zweigpraxis zu eröffnen. Jedoch empfehlen wir Ihnen zuvor, den Standort betriebswirtschaftlich zu analysieren: Lohnt sich eine Zweigpraxis für Sie? Gerne sind Ihnen unsere Beraterinnen und Berater behilflich. Zweigpraxen können auch mit angestellten Ärztinnen und Ärzten betrieben werden.

Alle weiteren relevanten Anträge zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zum Thema Zweigpraxis finden Sie auf der Themenseite Zulassungsausschuss

Ergänzende Informationen: Angestellte

Liebe Anrufer,

wir wissen, dass Ihre Zeit wertvoll ist.
Daher versuchen wir, die Wartezeit in der Hotline für Sie so gering wie möglich zu halten. Da aber jeder Anrufer ein individuelles Beratungsthema hat, dauern manche Gespräche länger als andere.

Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail mit Ihren Fragen oder mit einer Rückrufbitte senden.

Vielen Dank!