Zweitmeinungsverfahren

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen (OP) eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verankert (§ 27b SGB V).

Für die Suche nach Ärzten, die zur Erbringung einer Zweitmeinung berechtigt sind, nutzen Sie bitte die KVWL-Arztsuche und wählen unter dem Feld „Sonderleistung/Therapieverfahren“ das gewünschte Zweitmeinungs­verfahren aus.

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