Zweitmeinungsverfahren
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen (OP) eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verankert (§ 27b SGB V).
Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren, Zm-RL
Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V
Grundlage: | Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren, Zm-RL) |
Betrifft welche Leistungen: | Abrechnungsfähig sind die jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen des EBM |
Antragsberechtigt: | je nach Zweitmeinungsverfahren Fachärzte/Fachärztinnen für Mandeloperationen (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin können in den Prozess der Zweitmeinungserbringung mit einbezogen werden.
Arthroskopische Eingriffe an der Schulter und/oder Implantationen einer Knieendoprothese
Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom
Angehörige folgender nichtärztlicher Fachberufe können zur Beratung hinzugezogen werden:
Eingriffe an der Wirbelsäule
Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen
Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats
Cholezystektomie
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Fachliche Anforderungen: | Nachweis über
beim Verfahren „Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom“:
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Zusätzliche Anforderungen: |
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Stand: | 01.01.2023 |
- Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen zum Zweitmeinungsverfahren (Stand: 01.01.2023)
- G-BA-Beschluss Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
- KBV-PraxisInfo - Zweitmeinungsverfahren: Zweite Meinung vor Operationen
- G-BA: Versicherten- und Patienteninformationen sowie Untersuchungshefte
- KBV-Themenseite „Zweitmeinung“ mit weiteren Informationen
Für die Suche nach Ärzten, die zur Erbringung einer Zweitmeinung berechtigt sind, nutzen Sie bitte die KVWL-Arztsuche und wählen unter dem Feld „Sonderleistung/Therapieverfahren“ das gewünschte Zweitmeinungsverfahren aus.