Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)

Mehr Verantwortung für MFA durch Qualifizierung 

MFA misst Blutdruck bei einer Patientin, Arzt im Hintergrund
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Die beiden nordrhein-westfälischen Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe haben das Curriculum „Entlastende Versorgungsassistentin / Entlastender Versorgungsassistent“ (EVA) entwickelt und umgesetzt.

Basierend auf den Qualifikationsanforderungen der „Delegations-Vereinbarung“ (Anlage 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband wurde eine Spezialisierungsqualifikation geschaffen, die Medizinische Fachangestellte praxisnah auf die Übernahme delegationsfähiger Leistungen in der hausärztlichen Versorgung vorbereitet.

Spezialisierungsqualifikation für MFA auch in fachärztlichen Praxen

Auch MFA in bestimmten fachärztlichen Praxen können seit 2017 die Spezialisierungsqualifikation erwerben und Patienten in der Häuslichkeit, in Alten- und Pflegeheimen und/oder anderen beschützenden Einrichtungen auf Veranlassung des delegierenden Arztes aufsuchen.

Die Voraussetzungen für die Genehmigung und die Vergütungsregelung der Leistungen der nichtärztlichen Praxisassistenten ist im Kapitel 38 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs näher definiert. 

Weitere Informationen zu den EVA-Fortbildungen finden Sie auf den Webseiten der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und KVWL.