TI-Messenger (TIM)
Erleichtert die Kommunikation
Mit dem TI-Messenger nimmt der – von der gematik entwickelte – neue Messaging-Standard Gestalt an. Ziel ist, ein sicheres Übermittlungsverfahren für Kurznachrichten zu schaffen, mit dem Kurznachrichten über Apps ortsunabhängig auf dem Smartphone und Tablet oder stationär auf dem PC ausgetauscht werden können.
Im Gegensatz zu jetzigen Messenger sollen folgende Punkte abgedeckt werden:
- Interoperabilität zwischen den Messenger-Anbietern
- Schutz sensibler Gesundheitsdaten durch Ende-zu-Ende Verschlüsselung
- Einheitliche Zertifizierung
- Einheitliche Vorgaben zur Authentifizierung
- Innovation durch fortlaufende Weiterentwicklung
Bislang keine Verpflichtung
Die Nutzung des TI-Messenger ist für Praxen derzeit nicht verpflichtend. Er soll lediglich die Kommunikation erleichtern, im ersten Schritt unter den Behandlern, im zweiten Schritt mit den Patienten. Der Gesetzesentwurf zum Digital-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), das die Grundlage für Auswahl und Festlegung des Messenger-Standards darstellt, wurde Ende Mai vom Bundesrat gebilligt; die Veröffentlichung der Festlegungen durch die gematik erfolgte im Herbst 2021.
Anbieter können auf Basis des festgelegten Messenger-Standards Lösungen entwickeln und diese nach Zulassung der gematik anbieten. Jeder Nutzer kann frei entscheiden, über welchen TI-Messenger er kommunizieren möchte. Wesentliche Unterschiede zu bereits bestehenden Messengerlösungen sind die Erreichbarkeit aller TI-Messenger-Nutzer durch die Gewährleistung von Interoperabilität zwischen einzelnen Messenger-Diensten und die Bereitstellung eines zentralen Adressbuches aller authentifizierten Nutzer.
Im Sommer 2022 kann mit ersten Lösungen am Markt gerechnet werden.
NEWS Telematikinfrastruktur (TI)
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Update für Kommunikationsdienst KIM installieren
Praxen sollten jetzt das von den Anbietern bereitgestellte Update für den Kommunikationsdienst KIM 1.5 einspielen. Die Zulassungen der gematik für die bisherige Version 1.0 laufen je nach Anbieter spätestens Ende September aus. Aufgrund des Ablaufs der Zulassungen ist die Umstellung notwendig.
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Patiententeilnahmeerklärungen ab sofort via KIM übersenden
Ab sofort können Sie Patiententeilnahmeerklärungen (PTE) zu sämtlichen Selektivverträgen (z. B. Palliativmedizinische Versorgung, CheckUp+, VorsorgePlus, Intravitreale operative Medikamentenapplikation), bei denen die KVWL Empfänger der PTE ist, via KIM übermitteln.
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TI-Finanzierung: Keine schriftlichen Nachweise mehr erforderlich!
Auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigungen hat das Bundesgesundheitsministerium seine zum 1. Juli in Kraft getretene Festlegung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur überarbeitet und damit einige Mängel behoben. Für KVWL-Mitglieder wird es einfacher.