Videosprechstunde

Telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten

Video-Sprechstunde
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Gerade bei langen Anfahrtswegen oder beispielsweise nach Operationen können telemedizinische Anwendungen wie die Videosprechstunde eine sinnvolle Ergänzung sein. Ärzte können ihren Patienten die weitere Therapie am Bildschirm erläutern oder den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten. So müssen Patienten nicht für jeden Termin in die Praxis kommen.

Dabei ist die Organisation einfach: Sie wählen einen zertifizierten Videodienstanbieter aus, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Arzt und Patient benötigen im Wesentlichen einen Bildschirm, eine Kamera, ein Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.

Die Leistungen der Videosprechstunde dürfen nur erbracht und abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte erfüllt sind. Die Erfüllung dieser Anforderungen zeigt die Praxis durch ein Anzeigeformular gegenüber der KVWL an.

EBM-Vergütung und Hinweise zur Abrechnung

Ärzte fast aller Fachgruppen sowie Psychotherapeuten und ermächtigte Ärzte können Videosprechstunden gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) durchführen und abrechnen.

Ausgenommen sind Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen.

Bis auf wenige Ausnahmen kann die jeweilige Versicherten- oder Grundpauschale oder die Konsiliarpauschale nach der GOP 25214 EBM bereits beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde angesetzt werden. Auch Gesprächsleistungen können per Videosprechstunde abgerechnet werden. Neu in den EBM aufgenommen wurde die Videofallkonferenz mit der Pflegekraft, der Zuschlag für die Authentifizierung neuer Patienten und die Anschubfinanzierung für Ärzte und Psychotherapeuten.

Zum Download: Leistungsübersicht der Videosprechstunde

Die folgende Übersicht informiert über die Leistungen, die im Rahmen der Videosprechstunde zur Abrechnung gebracht werden können: