Aktuelles
-
Jährliches ICD-10-GM-Update: Aktualisierte Kodierhilfen jetzt verfügbar
Die Zi-Kodierhilfe – mit ihren individuellen Hilfen zur Nutzung einzelner ICD-Kodes – ist nach jährlichem ICD-10-GM-Update durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit aktualisiertem Datenbestand für das Jahr 2023 online unter kodierhilfe.de sowie als App für Android- und iOS-Geräte verfügbar.
-
Veränderungen für Praxisnetze
Die KVWL hat eine Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen erarbeitet, mit dem Ziel den Praxisnetzen eine Entwicklungsperspektive sowie Orientierung zu geben. Die neueste Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Abs. 4 SGB V ist seit dem 01. Januar ist Kraft getreten.
-
Keine Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Arztpraxen
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist zum 28. Februar 2023 ausgelaufen. Das bedeutet unter anderem, dass Beschäftigte in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen ab sofort keine Corona-Schutzmaske mehr tragen müssen.
-
Die Bezirksstelle Bochum/Hagen zieht um
Die Bezirksstelle Bochum/Hagen zieht um! Ab dem 01.03.2023 werden die Tätigkeiten in den neuen Räumlichkeiten aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass die Bezirksstelle Bochum aufgrund des Umzugs am 27. und 28. Februar 2023 geschlossen ist. Der Anrufbeantworter ist entsprechend eingerichtet. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
-
Aktuelle Informationen zur Kostenerstattung für den Konnektortausch wegen ablaufender Sicherheitszertifikate
Im Herbst letzten Jahres startete bundesweit der aufgrund ablaufender Sicherheitszertifikate notwendige Austausch der TI-Konnektoren sowie der Gerätekarten in den Lesegeräten der Erstausstattung. Vorrangig galt dies für die Praxen, die den bei Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Erstes am Markt zertifizierten TI-Konnektor (KoCoBox) der Firma CompuGroupMedical (CGM) einsetzen.
Als vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxis haben Sie Anspruch auf Erstattungspauschalen für den Austausch von TI-Konnektoren sowie Sicherheitsmodulkarten (gSMC-KT) für stationäre Kartenterminals, sofern die Sicherheitszertifikate eine Restlaufzeit von weniger als 6 Monaten haben.
-
Hausarztvermittlungsfall: Das müssen Sie beachten!
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurden zum 1. Januar 2023 weitreichende Regelungen zur Förderung der Terminvermittlung durch Haus- und Kinderärzte und die Terminservicestelle beschlossen. Auf Basis der ersten Erfahrungen mit diesen Vorgaben erläutern wir Ihnen im Folgenden wichtige Voraussetzungen zur Vermittlung eines dringend erforderlichen Behandlungstermins. Bitte beachten Sie unbedingt diese Hinweise, denn richtig angewandt, sind die Regelungen sowohl vorteilhaft für die medizinische Versorgung der Patienten als auch medizinisch und wirtschaftlich vorteilhaft für alle beteiligten Praxen.