Aktuelles
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Kartenterminal-Hersteller Worldline: Wichtiges Update dringend empfohlen
Der Kartenterminal-Hersteller Worldline (vormals Ingenico) weist auf ein wichtiges, reguläres Update hin. Es gilt für alle mobilen Lesegeräte „ORGA 930 M online“ ab Version 4.7.0.
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Kostenfreie Bürgertests nicht mehr zum „Freitesten"
Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung sind seit dem heutigen Montag nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst.
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Alltagsfragen zur Hygiene - Ein Erfahrungsaustausch für medizinisches Personal
Im Praxisalltag treten immer wieder Fragen zur allgemeinen Hygiene, aber auch bei der Aufbereitung von Medizinprodukten auf, die zeitnah und unkompliziert gelöst werden wollen. Ein guter Grund, unseren monatliche Erfahrungsaustausch zu starten.
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Störungen bei den qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) sind behoben
Die gematik hatte vergangene Woche informiert, dass es bei den qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) mit einigen Heilberufsausweisen (HBA) des Trust Service Provider (TSP) T-Systems in Kombination mit einem Konnektor von KoCo (KoCoBox) zu Problemen kommen kann. Die Störungen sind nun behoben.
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Toleranzgrenzen U5 bis U9: Kein Schreiben der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit notwendig
In der Dezember-Ausgabe von KVWL kompakt haben wir gemeldet, dass Nachholuntersuchungen für die pädiatrischen U-Untersuchungen U5 bis U9 außerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenze nur dann mit den Symbolnummern 01715T bis 01719T bzw. 01723T (U7a) abgerechnet werden können, wenn die Begleitpersonen des Kindes ein Schreiben der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit vorlegen, mit dem sie zur Terminvereinbarung aufgefordert werden. Wir möchten Sie nach erneuter Klärung darauf hinweisen, dass die Vorlage des Anschreibens der Zentralen Stelle des Landes NRW in der Praxis nicht erforderlich ist.
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eAU: Arbeitgeberverfahren ist gestartet
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Arbeitgeberverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Jetzt erhält der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Mit der Umstellung des Verfahrens müssen Sie als niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten Ihren Patienten nicht mehr in jedem Fall eine ausgedruckte AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber aushändigen.
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