Telemedizin

Ein vieldiskutiertes Thema

Graphik zeigt eine Patientin am Schreibtisch, die mit ihrer Ärztin per Computer kommuniziert
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Eine einheitliche und allgemeingültige Definition von Telemedizin gibt es derzeit nicht. Im weitesten Sinne wird darunter die Überwindung zeitlicher und/oder räumlicher Distanzen im Rahmen von medizinischen Sachverhalten verstanden. Das beinhaltet hauptsächlich die Messung, Erfassung und Übermittlung von Informationen oder die Anwendung medizinischer Verfahren mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnik zwischen Ärzten, bzw. zwischen Ärzten und Patienten ggf. unter Einbindung von nichtärztlichem Fachpersonal.

Erste telemedizinische Leistungen der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen wurden inzwischen in den EBM aufgenommen und werden entsprechend vergütet. Zu den telemedizinischen Anwendungen gehören z.B. die Videosprechstunde sowie das Telekonsil.

Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung in NRW

Die Digitalisierung ist ein starker Treiber von innovativen Versorgungsstrukturen und gleichzeitig eine der größten Herausforderungen für das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren. Um das Potenzial digitaler Möglichkeiten für die Patienten und Leistungserbringer ausschöpfen zu können, stellte das Land Nordrhein-Westfalen bislang insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die KVWL wurde damit beauftragt, aus dem Förderprojekt 2,75 Millionen Euro an ihre Mitglieder weiterzuleiten.

Förderberechtigt waren unter anderem Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie MVZ, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize. Fördermittel für Schulungen bzw. Fortbildungen konnten zudem Vertragsärzte und Psychotherapeuten beantragen, die ohne eigene Praxis in der ambulanten Versorgung tätig sind sowie Medizinische Fachangestellte. Was passierte konkret mit dem Geld? Wir ziehen Bilanz.

Insgesamt wurden etwa 1300 Förderanträge genehmigt, hauptsächlich handelte es sich dabei um passendes Equipment für die Videosprechstunde. Laptop, Tablet, Webcam, Mikrofon führten den Wunschzettel zu meist an, gefolgt von Gerätschaften zur telemedizinischen Infrastruktur und Fortbildungen im Bereich eHealth. 61 Prozent der Anträge entfielen dabei auf die Gruppe der Psychotherapeuten, es folgten die Hausärzte (21 Prozent) sowie die Fachärzte (16 Prozent).

Fördergelder

Derzeit stehen keine Fördergelder mehr zur Verfügung. Sollte sich dies ändern, informieren wir hierüber auf auf unserer Website und in unserem Magazin KVWL kompakt.

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