Telematikinfrastruktur (TI)

Das digitale Netz für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Grundlage für eine sichere, digitale Vernetzung aller Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und weiterer Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen.

Seit dem 30. Juni 2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Ein wesentliches Ziel ist es, medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schnell, einfach und sicher zur Verfügung zu stellen. Oberste Priorität hat hierbei die Datensicherheit.

Auf dieser Seite informieren wir Sie ausführlich über die notwendige Ausstattung, die Praxen für den Anschluss an die TI benötigen. 

Das benötigen Praxen für den Anschluss

Um die Telematikinfrastruktur nutzen zu können, benötigt jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte verschiedene Komponenten und Dienste. Für alle gelten hohe Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit. Sie müssen daher von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) zugelassen sein. Hier finden Sie alle Informationen zu den benötigten Komponenten. 

Refinanzierung

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfleEG) wurde die Finanzierung der Anbindung an die TI sowie die Installation von TI-Fachanwendungen auf monatliche Pauschalen geändert.

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt. Die monatlichen Pauschalen, die die KVWL quartalsweise auszahlen wird, berechnen sich dabei aus den bisherigen Einmalpauschalen sowie den Betriebskosten verteilt auf einen Zeitraum von 60 Monaten. Die Information darüber, welche Fachanwendungen in der Praxis enthalten sind, erhält die KVWL aus den Abrechnungsdaten.

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die TI-Pauschale entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes (§ 10 Abs. 2 der TI-Festlegung) erhöht. Die seit dem 01.01.2024 geltenden Summen sind in den Tabellen kursiv dargestellt. 

Weitere Aspekte zur Telematikinfrastruktur

Tipps und Tricks zur Telematikinfrastruktur

NEWS

  • 10.07.2024 Aktuelle Meldung

    Patiententeilnahmeerklärungen ab sofort via KIM übersenden

    Ab sofort können Sie Patiententeilnahmeerklärungen (PTE) zu sämtlichen Selektivverträgen (z. B. Palliativmedizinische Versorgung, CheckUp+, VorsorgePlus, Intravitreale operative Medikamentenapplikation), bei denen die KVWL Empfänger der PTE ist, via KIM übermitteln.

  • 18.09.2023 Aktuelle Meldung

    TI-Finanzierung: Keine schriftlichen Nachweise mehr erforderlich!

    Auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigungen hat das Bundesgesundheitsministerium seine zum 1. Juli in Kraft getretene Festlegung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur überarbeitet und damit einige Mängel behoben. Für KVWL-Mitglieder wird es einfacher.

  • 03.09.2023 Aktuelle Meldung

    Secunet Konnektor Firmware 5.50.3

    Die secunet AG weist auf ein wichtiges Update hin:
    Für alle Konnektoren gilt seit dem 24.08.2023 die Empfehlung des Herstellers, diese Geräte zeitnah auf die Firmware-Version 5.50.3 zu aktualisieren.